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RIEGEL Immobilien
Eigentümerpaar prüft den Vermarktungsstand

Ein Grund hat viele Gründe.

RIEGEL – Die Experten für Wohnbaugrundstücke

Der Bodenrichtwert aus BORIS liefert für ein Wohnbaugrundstück eine erste Orientierung – mehr nicht. Ob ein Grundstück am Markt darüber oder darunter liegt, entscheiden Lage im Detail, Erschließungszustand, Zuschnitt, Baurecht und die tatsächliche Nachfrage zum Zeitpunkt des Verkaufs. Bei größeren Flächen kommt ein weiterer Hebel hinzu: die Teilung in mehrere Bauplätze, die in Summe oft mehr wert sind als eine einzelne große Parzelle. RIEGEL Immobilien ordnet Ihr Grundstück in diesen Rahmen ein und begleitet den Verkauf von den Standorten Speyer und Ludwigshafen aus in der Metropolregion Rhein-Neckar.

Warum RIEGEL

Bodenrichtwert korrekt eingeordnet

Wir prüfen den BORIS-Bodenrichtwert Ihres Grundstücks anhand der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses, ergänzt durch Sprengnetter-Marktdaten und die aktuelle Nachfrage vor Ort – so wird aus einer Durchschnittszahl ein realistischer Angebotspreis.

Teilung als Werthebel geprüft

Bei größeren Flächen prüfen wir vorab, ob eine Teilung in mehrere Bauplätze nach Bebauungsplan und Vermessung wirtschaftlich sinnvoll ist – und ob die Summe der Einzelparzellen den Verkaufserlös gegenüber einer Gesamtveräußerung erhöht.

121.000+ Suchaufträge, ein Investorennetzwerk

Über unsere Datenbank mit mehr als 121.000 aktiven Suchaufträgen sowie unser Investoren-, Banken- und Gutachternetzwerk sprechen wir gezielt die Käufergruppe an, die zu Größe und Zuschnitt Ihres Grundstücks passt – vom privaten Bauherrn bis zum Bauträger.

Realistische Preisstrategie, klar dokumentiert

Bei realistischer Preisgestaltung liegt die durchschnittliche Vermarktungsdauer bei rund 14 Wochen. Sie erhalten wöchentliches Reporting zu Anfragen, Besichtigungen und Rückmeldungen – mit Einzelbesichtigungen statt Massenterminen.

Werttreiber

Bodenrichtwert und Marktwert: Warum BORIS nur der Ausgangspunkt ist

Der Bodenrichtwert, den Sie über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS abrufen können, ist ein durchschnittlicher Lagewert für unbebaute Grundstücke innerhalb einer Bodenrichtwertzone. Die Gutachterausschüsse leiten ihn aus der Kaufpreissammlung tatsächlich beurkundeter Grundstücksverkäufe ab und veröffentlichen ihn in der Regel jährlich zum Stichtag. Für ein einzelnes Grundstück ist er damit ein Näherungswert, kein Verkehrswert.

Abweichungen nach oben oder unten ergeben sich aus Zuschnitt und Tiefe der Parzelle, Ecklage, dem Erschließungszustand, dem tatsächlichen Baurecht (Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, Geschossigkeit), möglichen Altlasten oder Bodenverhältnissen sowie – entscheidend – aus der tatsächlichen Nachfrage zum Zeitpunkt des Verkaufs. In gefragten Lagen für Einfamilienhäuser mit knappem Angebot handeln private Käufer regelmäßig oberhalb des Bodenrichtwerts, während schwierig zugeschnittene oder unerschlossene Flächen eher darunter liegen. Wir ordnen den Bodenrichtwert Ihres Grundstücks anhand der Kaufpreissammlung, aktueller Grundstücksmarktberichte, Sprengnetter-Daten und unserer laufenden Vermarktungserfahrung in der Metropolregion Rhein-Neckar in einen marktgerechten Angebotspreis ein – nach den Verfahren der ImmoWertV, in erster Linie dem Vergleichswertverfahren.

Eigentümer in einer modernen Wohnung
Verkaufsprozess

Teilung größerer Grundstücke: Wann sich der Werthebel lohnt

Bei größeren Wohnbaugrundstücken ist die Teilung in mehrere Bauplätze oft der wirksamste Hebel für den Verkaufserlös. Der Grund liegt in der Käuferstruktur: Ein privater Bauherr, der ein Einfamilienhaus errichten möchte, kalkuliert anders als ein Bauträger, der eine größere Fläche komplett übernimmt und dabei einen Mengenrabatt einpreist. Mehrere einzeln verkaufte Bauplätze erzielen in Summe deshalb häufig einen höheren Preis als eine einzelne große Parzelle.

Ob sich eine Teilung tatsächlich lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab: Erlaubt der Bebauungsplan beziehungsweise die Genehmigungspraxis nach § 19 BauGB die gewünschte Aufteilung? Lässt sich jede neue Parzelle eigenständig erschließen, also an Straße, Kanal, Wasser und Strom anbinden? Sind Geh- und Fahrrechte zwischen den Teilflächen über Grunddienstbarkeiten zu sichern?

Und stehen die Kosten für amtliche Vermessung, Erschließung und mehrfache notarielle Beurkundung in einem sinnvollen Verhältnis zum erwarteten Mehrerlös? Ebenso wichtig ist die Reihenfolge der Vermarktung: Werden alle Parzellen gleichzeitig angeboten, drücken sie sich gegenseitig im Preis – eine gestaffelte Vermarktung schützt den erzielbaren Wert der verbleibenden Bauplätze. Steuerliche und rechtliche Fragen rund um die Teilung, etwa zur Grunderwerbsteuer oder zum Baurecht im Einzelfall, klären Sie mit Ihrem Steuerberater beziehungsweise Notar; wir liefern die marktseitige Einschätzung, ob und wie sich eine Teilung wirtschaftlich trägt.

Aufbereitete Objektunterlagen und Grundrisse
Im Detail

Der Verkaufsprozess bei Wohnbaugrundstücken: Unterlagen, Baurecht und Käuferprüfung

Der Verkauf eines Grundstücks unterscheidet sich in mehreren Punkten deutlich vom Verkauf einer bebauten Immobilie. Vor Vermarktungsbeginn prüfen wir den aktuellen Grundbuchauszug, den Bebauungsplan beziehungsweise – bei Lagen ohne B-Plan – die Einordnung nach § 34 BauGB als Innenbereich, das Baulastenverzeichnis, vorliegende Erschließungsbeitragsbescheide sowie, falls vorhanden, Bodengutachten. Fehlt eine rechtskräftige Bebaubarkeit, vermarkten wir das Grundstück als Bauerwartungsland – mit entsprechend angepasster Preisstrategie und einer anderen, eher projektentwicklungsorientierten Käufergruppe. Auch die Käuferprüfung läuft anders als bei Wohnungen: Private Bauherren müssen neben dem Grundstückspreis auch die geplanten Baukosten finanzieren können, weshalb wir vor ernsthaften Verhandlungen eine Finanzierungsbestätigung einholen.

Bauträger, Projektentwickler und institutionelle Käufer prüfen wir über unser Banken- und Gutachternetzwerk auf Bonität und Realisierungsfähigkeit. Besichtigungen führen wir einzeln durch, nicht als Sammeltermine, und Sie erhalten wöchentlich eine Rückmeldung zu Anfragen und Verhandlungsstand. Für größere, entwicklungsfähige Flächen kann zudem eine unserer beiden angeschlossenen Investorenfirmen selbst als Käufer auftreten – ein Vorteil, wenn ein zügiger und verbindlicher Verkauf im Vordergrund steht.

Persönliche Verkaufsberatung bei RIEGEL Immobilien
Kundenstimmen
Der Hausverkauf mit RIEGEL Immobilien Speyer war dank Frau Redmann ein voller Erfolg! Ihr außergewöhnliches Engagement und ihre hervorragende Organisation haben den gesamten Verkaufsprozess reibungslos gemacht.
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678 Bewertungenauf Google, ImmoScout24, Trustpilot& Co.

Wir vermarkten

BaugrundstückeBauträgergrundstückeGrundstücke für EinfamilienhäuserGrundstücke für DoppelhaushälftenReihenhausgrundstückeErschlossene GrundstückeBauerwartungslandGrundstücke mit TeilungspotenzialAbrissgrundstücke mit BaurechtNachverdichtungsflächenGrundstücke nach § 34 BauGBGrundstücke im B-Plan-Gebiet

Häufige Fragen von Eigentümern

Was sagt der Bodenrichtwert aus BORIS wirklich über den Wert meines Grundstücks aus?

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert, den die Gutachterausschüsse aus tatsächlich beurkundeten Kaufpreisen innerhalb einer Bodenrichtwertzone ableiten. Er ist ein Näherungswert für die Zone, kein individueller Verkehrswert für Ihr konkretes Grundstück. Zuschnitt, Erschließungszustand, Baurecht und die aktuelle Nachfrage führen häufig zu spürbaren Abweichungen nach oben oder unten. Wir nutzen BORIS als Ausgangspunkt und ergänzen ihn um Kaufpreissammlung, Sprengnetter-Daten und unsere laufende Marktbeobachtung, um einen realistischen Angebotspreis abzuleiten.

Wir besitzen ein großes Grundstück – lohnt sich eine Teilung in mehrere Bauplätze?

Das hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind die Vorgaben des Bebauungsplans oder die Genehmigungspraxis nach § 19 BauGB, eine eigenständige Erschließung jeder neuen Parzelle sowie das Verhältnis von Vermessungs- und Notarkosten zum erwarteten Mehrerlös. Häufig bringen mehrere einzeln verkaufte Bauplätze in Summe mehr als eine große Parzelle an einen Bauträger – wir prüfen das vor Vermarktungsbeginn und legen Ihnen eine begründete Einschätzung vor, bevor Kosten entstehen.

Unser Grundstück hat noch kein rechtskräftiges Baurecht – können Sie es trotzdem verkaufen?

Ja. Grundstücke ohne rechtskräftigen Bebauungsplan, sogenanntes Bauerwartungsland, lassen sich vermarkten – mit anderer Preislogik und einer anderen Käufergruppe: Hier sind eher Investoren und Projektentwickler aktiv, die das Planungsrisiko einkalkulieren, als private Bauherren mit kurzfristigem Baubedarf. Wir prüfen den Planungsstand, ordnen Ihr Grundstück entsprechend ein und sprechen die passende Käufergruppe gezielt über unser Investorennetzwerk an.

Wie lange dauert der Verkauf eines Wohnbaugrundstücks üblicherweise?

Rund 14 Wochen bis zum notariellen Kaufvertrag, wenn der Angebotspreis von Anfang an realistisch angesetzt ist. Bei Grundstücken wirkt sich eine Überteuerung besonders schnell auf die Nachfrage aus, weil Kaufinteressenten den Bodenrichtwert häufig selbst über BORIS abrufen und Abweichungen kritisch hinterfragen. Erschließungszustand, Baurecht und die Finanzierungsfähigkeit der Interessenten beeinflussen die tatsächliche Dauer zusätzlich.

Wer kauft private Wohnbaugrundstücke – Privatpersonen oder Bauträger?

Beide Gruppen, je nach Größe und Zuschnitt des Grundstücks. Einzelne Bauplätze für ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte erwerben meist private Bauherren als Eigennutzer. Größere, teilbare oder für Mehrfamilienhäuser geeignete Flächen interessieren Bauträger, Projektentwickler und private Investoren, teils auch institutionelle Anleger. Über unsere Datenbank mit mehr als 121.000 aktiven Suchaufträgen und unser Investorennetzwerk sprechen wir gezielt die zu Ihrem Grundstück passende Käufergruppe an.

Welche Unterlagen benötigen wir für den Verkauf unseres Grundstücks?

Grundlage sind ein aktueller Grundbuchauszug, ein Lageplan mit Flurstücksbezeichnung, der Bebauungsplan beziehungsweise die Einordnung nach § 34 BauGB, Nachweise zum Erschließungszustand sowie, falls vorhanden, ein Bodengutachten. Bei einer geplanten Teilung kommen amtliche Vermessungsunterlagen hinzu. Liegen einzelne Unterlagen nicht vor, unterstützen wir bei der Beschaffung über Bauamt, Vermessungsamt und Gutachterausschuss, damit die Vermarktung auf einer belastbaren Grundlage startet.

Wir suchen laufend

Für private Bauherren, Bauträger und unser Investorennetzwerk suchen wir laufend Wohnbaugrundstücke jeder Größe – erschlossen oder mit Teilungspotenzial, mit rechtskräftigem Baurecht oder als Bauerwartungsland.

Häufig können wir passende Kaufinteressenten schon vor der öffentlichen Vermarktung ansprechen — sprechen Sie uns unverbindlich an.

Weitere Spezialisierungen

Nächster Schritt

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Ob Sofort-Bewertung, persönliche Beratung oder ein erster unverbindlicher Austausch — wir sind für Sie da.