Maklerprovision in Rheinland-Pfalz: Wer zahlt wie viel?
In Rheinland-Pfalz teilen sich beim Verkauf von Wohnimmobilien (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung) Käufer und Verkäufer die Maklerprovision in der Regel je zur Hälfte. Grundlage ist der Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB, der seit dem 23. Dezember 2020 bundesweit gilt. Üblich ist eine Gesamtprovision von ca. 7,14 % inkl. MwSt., also rund 3,57 % je Seite. Dieser Ratgeber von RIEGEL Immobilien erklärt, wer zahlt, wie viel zusammenkommt und welche Beträge in der Metropolregion Rhein-Neckar realistisch sind.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz?
Üblich ist in Rheinland-Pfalz eine Gesamtprovision von ca. 7,14 % inkl. 19 % MwSt. des beurkundeten Kaufpreises. Bei hälftiger Teilung trägt jede Seite rund 3,57 % inkl. MwSt. (entspricht ca. 3,0 % netto je Seite).
Diese Sätze sind keine gesetzlich fixierten Gebühren, sondern marktübliche Spannen. Verhandelbar bleibt die Höhe immer; die hälftige Teilung selbst ist bei verbraucherschützenden Verkäufen dagegen zwingend.
Rechenbeispiel zur Orientierung (ca.-Werte, gerundet):
| Kaufpreis | Gesamtprovision (≈7,14 %) | Anteil je Seite (≈3,57 %) |
|---|---|---|
| 300.000 € | ca. 21.420 € | ca. 10.710 € |
| 450.000 € | ca. 32.130 € | ca. 16.065 € |
| 600.000 € | ca. 42.840 € | ca. 21.420 € |
Illustrative Visualisierung der Tabellenwerte (Mittelwerte).
Stand: Q2/2026. Beträge inkl. MwSt., gerundet. Die verbindliche Höhe weist RIEGEL Immobilien bei jedem Objekt transparent aus.
Was kostet der Makler beim Hausverkauf in Speyer oder Ludwigshafen?
Für ein typisches Reihen- oder Einfamilienhaus in Speyer (PLZ 67346, etwa in Speyer-West, Vogelgesang oder der Altstadt) liegen Kaufpreise je nach Lage und Zustand häufig im Bereich von ca. 400.000 bis 650.000 €. Daraus ergibt sich pro Seite eine Provision von etwa 14.000 bis 23.000 € inkl. MwSt.
In Ludwigshafen (PLZ 67059–67071, z. B. Mitte, Mundenheim, Oggersheim oder Friesenheim) sind die Preise breiter gestreut. Für Eigentumswohnungen sind Provisionsanteile je Seite von ca. 6.000 bis 12.000 € ein realistischer Korridor.
Die genannten Spannen sind Durchschnitts- bzw. Orientierungswerte für die Metropolregion Rhein-Neckar und ersetzen keine objektbezogene Einschätzung. Die exakte Provision richtet sich nach dem beurkundeten Kaufpreis.
Wann fällt die Provision an und ist sie steuerlich absetzbar?
Die Maklerprovision wird erst mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig, nicht für Besichtigungen, Bewertung oder Beratung im Vorfeld. Kommt kein Kaufvertrag zustande, entsteht in der Regel keine Provisionspflicht (Erfolgsprinzip).
Für Käufer ist die Provision Teil der Kaufnebenkosten und beim selbstgenutzten Eigenheim grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Bei vermieteten Objekten zählt sie zu den Anschaffungskosten und ist über die Abschreibung berücksichtigungsfähig.
Für Verkäufer kann die Provision bei steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnen (z. B. innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist) als Werbungskosten relevant sein. Eine steuerliche Einzelfallprüfung durch Ihren Steuerberater empfehlen wir ausdrücklich.
Welche Kosten kommen zur Maklerprovision noch dazu?
Neben der Maklerprovision fallen beim Immobilienkauf in Rheinland-Pfalz weitere Kaufnebenkosten an, die überwiegend der Käufer trägt:
- Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz: 5,0 % des Kaufpreises (Stand 2026).
- Notar- und Grundbuchkosten: ca. 1,5 bis 2,0 % des Kaufpreises.
- Maklerprovision-Anteil: ca. 3,57 % inkl. MwSt. (bei hälftiger Teilung).
In Summe sollten Käufer in der Metropolregion Rhein-Neckar mit Kaufnebenkosten von rund 10 bis 11 % über dem Kaufpreis kalkulieren. Verkäufer tragen ihren Provisionsanteil sowie ggf. Kosten für Energieausweis und Unterlagenbeschaffung.
Beispiel: Bei 450.000 € Kaufpreis bedeutet das für den Käufer ca. 45.000 bis 50.000 € zusätzliche Nebenkosten.
Wie sorgt RIEGEL Immobilien für transparente Provision in der Metropolregion Rhein-Neckar?
RIEGEL Immobilien ist ein inhabergeführtes Familienunternehmen (Familie RIEGEL) mit Standorten in Speyer (Wormser Straße 13, 67346) und Ludwigshafen (Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059). Tätigkeitsschwerpunkt ist die Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Provision weisen wir bei jedem Objekt vorab transparent inkl. MwSt. aus, getrennt nach Käufer- und Verkäuferanteil gemäß Halbteilungsgrundsatz. Versteckte Zusatzkosten gibt es nicht; die Bewertung Ihrer Immobilie ist kostenlos.
Für unsere Arbeit wurden wir beim ImmoScout24 ImmoAward 2025 ausgezeichnet: Top 21 bundesweit in der Rubrik "Makler des Jahres" und Top 3 im Raum Frankfurt und Umgebung.
Kontakt für eine unverbindliche Ersteinschätzung: Speyer 06232 100 10 10, Ludwigshafen 0621 5200 8800.
Häufige Fragen
Wer zahlt die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz?
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte. Das schreibt der Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB seit dem 23. Dezember 2020 vor.
Wie viel Prozent beträgt die Maklerprovision in Rheinland-Pfalz?
Üblich sind ca. 7,14 % inkl. MwSt. des Kaufpreises insgesamt, also rund 3,57 % inkl. MwSt. je Seite. Die Höhe ist marktüblich und verhandelbar; die hälftige Teilung ist bei Verbraucherverkäufen verpflichtend.
Was kostet der Makler beim Hausverkauf in Speyer?
Bei einem typischen Hauskaufpreis von ca. 400.000 bis 650.000 € in Speyer (67346) liegt der Provisionsanteil je Seite bei etwa 14.000 bis 23.000 € inkl. MwSt. Die genaue Höhe richtet sich nach dem beurkundeten Kaufpreis.
Wann muss ich die Maklerprovision zahlen?
Die Provision wird erst mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrags fällig. Für Besichtigungen, Bewertung oder Beratung im Vorfeld fallen keine Kosten an (Erfolgsprinzip).
Welche Kaufnebenkosten kommen zur Provision dazu?
In Rheinland-Pfalz fallen 5,0 % Grunderwerbsteuer sowie ca. 1,5 bis 2,0 % Notar- und Grundbuchkosten an. Zusammen mit dem Provisionsanteil sollten Käufer in der Metropolregion Rhein-Neckar rund 10 bis 11 % über dem Kaufpreis einplanen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Alle Preis- und Kostenangaben sind ca.-Werte ohne Gewähr (Stand bei Veröffentlichung); maßgeblich sind immer die individuellen Umstände Ihres Objekts und die jeweils aktuelle Rechtslage. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die jeweilige Fachstelle, für eine persönliche Einschätzung Ihrer Immobilie gern direkt an uns.


