
Erschlossen ist halb verkauft.
RIEGEL – Die Experten für Gewerbegrundstücke
Ein Gewerbegrundstück ist kein Grundstück wie jedes andere: Sein Wert entscheidet sich nicht allein durch Lage und Fläche, sondern durch das, was der Bebauungsplan tatsächlich erlaubt, wie weit die Erschließung fortgeschritten ist und welche Nutzungsauflagen im Grundbuch oder im ursprünglichen Kaufvertrag mit der Kommune festgeschrieben sind. Zwei baugleiche Flächen können deshalb völlig unterschiedlich viel wert sein – je nachdem, ob sie als Gewerbe-, Industrie-, Misch- oder Sondergebiet ausgewiesen sind und ob Straße, Kanal, Wasser und Strom bereits liegen. RIEGEL Immobilien vermittelt Gewerbegrundstücke, Industriegrundstücke und Bauträgerflächen in der Metropolregion Rhein-Neckar und bundesweit – an Käufer, die von Handwerksbetrieben mit Bedarf an einer eigenen Halle bis zu Projektentwicklern reichen, die ganze Gewerbeparks realisieren.
Warum RIEGEL
Käuferbandbreite vom Handwerksbetrieb bis zum Bauträger
Unser Investoren-, Banken- und Gutachternetzwerk richtet sich an unterschiedlichste Käuferprofile – vom Handwerksbetrieb, der eine eigene Halle sucht, über expandierende Mittelständler bis zum Entwickler eines ganzen Gewerbeparks.
Bewertung nach ImmoWertV mit BORIS und Sprengnetter
Wir ermitteln den Wert Ihres Gewerbegrundstücks nach dem Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren der ImmoWertV, gestützt auf Bodenrichtwerte (BORIS), Gutachterausschüsse und Sprengnetter-Marktdaten – nicht auf einer pauschalen Quadratmeterzahl.
Direktankauf durch zwei angeschlossene Investorenfirmen
Für größere Gewerbe- und Industriegrundstücke kann RIEGEL Immobilien über zwei angeschlossene Investorenfirmen selbst als Käufer auftreten – für den eigenen Bestand oder zur Projektentwicklung.
121.000+ Suchaufträge für die Vorvermarktung
Über 121.000 aktive Suchaufträge in unserer Datenbank ermöglichen es häufig, ein Gewerbegrundstück gezielt an passende Interessenten – Handwerksbetriebe, Investoren, Projektentwickler – zu vermitteln, bevor es öffentlich gelistet wird.
Erschließung, Bebauungsplan, Nutzungsklasse: Was den Wert eines Gewerbegrundstücks bestimmt
Bei Wohnbauland fragen Kaufinteressenten zuerst nach Lage und Quadratmeterzahl. Bei einem Gewerbegrundstück fragen sie zuerst: Was darf hier gebaut werden? Der Bebauungsplan legt über die Baunutzungsverordnung fest, ob eine Fläche als Gewerbegebiet (GE), Industriegebiet (GI), Mischgebiet (MI) oder Sondergebiet (SO) ausgewiesen ist – und das entscheidet, welche Betriebe überhaupt ansiedeln dürfen.
Hinzu kommen Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ), Baugrenzen, maximale Gebäudehöhen und häufig auch Vorgaben zu Stellplätzen, Grünflächenanteil oder Emissionsgrenzen. Der zweite entscheidende Faktor ist der Erschließungsgrad: Ist die Fläche voll erschlossen mit Straße, Kanal, Wasser, Strom und Glasfaser, handelt es sich um baureifes Land. Fehlt die Erschließung noch, sprechen Gutachter von Rohbauland oder Bauerwartungsland – mit entsprechendem Wertabschlag.
Die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse (BORIS) differenzieren genau danach, ebenso wie das Vergleichswertverfahren nach ImmoWertV, das bei Grundstücken in der Regel die methodische Grundlage bildet. Ergänzend fließen Sachwert- und Ertragswertüberlegungen ein, wenn bereits Baurecht für eine konkrete gewerbliche Nutzung vorliegt und sich daraus ein Ertragspotenzial ableiten lässt. Wir legen bei jeder Bewertung eines Gewerbegrundstücks diese Faktoren offen und ordnen sie in die Bodenrichtwerte, aktuelle Grundstücksmarktberichte und Sprengnetter-Marktdaten der Metropolregion Rhein-Neckar ein.

Vor der Vermarktung: Erschließungsnachweis, Bauvoranfrage, Nutzungsauflagen sichten
Der Verkauf eines Gewerbegrundstücks läuft anders als der einer Wohnung. Vor der ersten Anzeige sollte klar sein, was ein Kaufinteressent später beim Bauamt vorlegen wird: einen aktuellen Grundbuchauszug, den rechtskräftigen Bebauungsplan oder – falls die Fläche im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB liegt – eine belastbare Einschätzung zur Bebaubarkeit. Bei Unsicherheit zur zulässigen Nutzung ist eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde in der Praxis ein üblicher Zwischenschritt, um Kaufinteressenten eine verbindliche Aussage zum Baurecht vorlegen zu können.
Ebenso wichtig ist der Stand der Erschließungsbeiträge: Sind sie bereits gezahlt, oder werden sie beim Verkauf auf den Käufer umgelegt? Bei ehemaligen Industrie- oder Gewerbeflächen prüfen wir zusätzlich, ob ein Altlastenverdacht im Kataster vermerkt ist und ob ein Bodengutachten vorliegt oder nachgeholt werden muss. Wurde das Grundstück ursprünglich von der Kommune im Rahmen einer Gewerbegebietsvergabe erworben, finden sich mögliche Bauverpflichtungen, Rückkaufrechte oder Weiterverkaufsbeschränkungen meist im ursprünglichen Kaufvertrag – solche Nutzungsauflagen sichten wir vor Vermarktungsbeginn mit, weil sie den Ablauf spürbar beeinflussen können.
Auch ein gemeindliches Vorkaufsrecht ist bei Flächen in Neuerschließungsgebieten keine Seltenheit und lässt sich über Grundbuch und Bauleitplanung frühzeitig klären. Wir prüfen diese Punkte vor Vermarktungsbeginn, begleiten jede Besichtigung persönlich und einzeln statt in Gruppen und informieren Sie wöchentlich über Anfragen, Besichtigungen und Rückmeldungen der Interessenten. Bei realistischer Preisstrategie liegt die durchschnittliche Vermarktungsdauer bei rund 14 Wochen bis zur notariellen Beurkundung.

Wer Gewerbegrundstücke kauft: von der Werkstatt bis zum Gewerbepark
Die Käuferschaft für Gewerbegrundstücke ist breiter gestreut als bei anderen Grundstücksarten. 000 Quadratmetern für eine eigene Halle, einen Betriebshof oder eine Werkstatt suchen – meist als Eigennutzer mit klassischer Bankfinanzierung und einem klaren betrieblichen Bedarf. Darüber folgen Unternehmen, die einen Standort verlagern oder erweitern, sowie Logistik- und Speditionsbetriebe, für die vor allem die Verkehrsanbindung und die zulässige Nutzungsart entscheidend sind.
Am oberen Ende stehen Bauträger, Projektentwickler und Investoren, die größere Areale für Gewerbeparks, Fachmarktzentren oder Hallenkomplexe entwickeln – zur Weitervermietung, zum Verkauf einzelner Einheiten oder für den eigenen Bestand. 000 aktiven Suchaufträgen sprechen wir gezielt die Käufergruppe an, die zu Größe, Lage und Nutzungsklasse Ihres Grundstücks passt. Bei größeren Arealen prüfen wir zusätzlich, ob ein Ankauf über eine der beiden RIEGEL angeschlossenen Investorenfirmen infrage kommt.

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Häufige Fragen von Eigentümern
Was ist mein Gewerbegrundstück wert, wenn die Erschließung noch nicht abgeschlossen ist?
Der Wert richtet sich nach dem tatsächlichen Erschließungsstand: Voll erschlossenes, baureifes Land erzielt deutlich höhere Bodenrichtwerte als Rohbauland oder Bauerwartungsland ohne Anschluss an Straße, Kanal und Versorgungsleitungen. Wir ermitteln den Wert nach ImmoWertV auf Basis der Bodenrichtwerte (BORIS), aktueller Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse und Sprengnetter-Marktdaten und berücksichtigen dabei, welche Erschließungskosten noch anfallen und wer sie im Kaufvertrag trägt.
Muss ich als Verkäufer den Bebauungsplan offenlegen?
Eine gesetzliche Offenlegungspflicht in diesem Wortlaut gibt es nicht, in der Praxis ist es jedoch üblich und sinnvoll, dass der aktuelle Bebauungsplan beziehungsweise die Auskunft zur zulässigen Nutzung spätestens vor Vertragsabschluss vorliegt. Kaufinteressenten und deren Finanzierer prüfen vor jeder Zusage, was auf dem Grundstück nach BauNVO tatsächlich gebaut werden darf – etwa Gewerbe-, Industrie-, Misch- oder Sondergebiet sowie Grundflächen- und Geschossflächenzahl. Wir klären diese Unterlagen bereits vor Vermarktungsbeginn mit der zuständigen Gemeinde oder Stadt.
Wer zahlt die Erschließungsbeiträge – ich als Verkäufer oder der Käufer?
Das regelt der Kaufvertrag individuell, es gibt keine gesetzliche Standardlösung. Üblich ist, dass bereits gezahlte Erschließungsbeiträge im Kaufpreis berücksichtigt werden, während noch ausstehende Beiträge häufig anteilig oder vollständig auf den Käufer umgelegt werden. Wir prüfen vor der Vermarktung den Stand der Erschließungsbeitragsbescheide bei der Gemeinde und weisen im Exposé transparent darauf hin, damit es beim Notartermin keine Überraschungen gibt.
Gibt es ein Vorkaufsrecht der Gemeinde bei meinem Grundstück?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten, kommt aber bei Flächen in Sanierungsgebieten, förmlich festgelegten Entwicklungsgebieten oder frisch erschlossenen Neubaugebieten häufiger vor als bei bereits lange bestehenden Gewerbestandorten. In der Praxis zeigt sich ein bestehendes Vorkaufsrecht meist im Grundbuch oder in einer Auskunft der Gemeinde, die der Notar ohnehin im Rahmen des sogenannten Negativzeugnisses einholt, bevor die Beurkundung abgeschlossen wird. Wer das frühzeitig klärt statt erst beim Notartermin, gewinnt Zeit: Übt die Gemeinde ihr Recht tatsächlich aus, verzögert das den Verkauf um mehrere Wochen. Wir fragen diesen Punkt daher schon vor Vermarktungsbeginn bei der zuständigen Stelle an.
Wie lange dauert der Verkauf eines Gewerbegrundstücks im Durchschnitt?
Bei einer realistischen Preisstrategie liegt die durchschnittliche Vermarktungsdauer bis zur notariellen Beurkundung bei rund 14 Wochen. Bei Gewerbegrundstücken kann sich der Zeitraum verlängern, wenn ein Käufer vor Ankauf noch eine Bauvoranfrage stellt oder ein Bodengutachten benötigt – diese Prüfungen sind sinnvoll, weil sie spätere Verzögerungen beim Notartermin vermeiden.
Interessieren sich Projektentwickler auch für kleinere Gewerbegrundstücke?
Das hängt stark von Lage, Zuschnitt und Nutzungsklasse ab. Kleinere Flächen bis etwa 3.000 Quadratmeter sprechen meist Handwerksbetriebe und lokale Unternehmen als Eigennutzer an, während Projektentwickler in der Regel größere, zusammenhängende Areale für Gewerbeparks oder Hallenkomplexe suchen. Über unser Investoren-, Banken- und Gutachternetzwerk prüfen wir für jedes Grundstück, welche Käufergruppe tatsächlich realistisch ist.
Für unser Netzwerk aus Handwerksbetrieben, mittelständischen Unternehmen, Logistikern, Investoren und Projektentwicklern suchen wir laufend Gewerbegrundstücke, Industriegrundstücke und Bauträgerflächen – erschlossen oder in der Entwicklung, in der Metropolregion Rhein-Neckar und bundesweit.
Häufig können wir passende Kaufinteressenten schon vor der öffentlichen Vermarktung ansprechen — sprechen Sie uns unverbindlich an.